Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare von Infovita

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seminare von Infovita

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Internet auf der Seite der Seminar-Ausschreibung, telefonisch oder mit der Anmeldekarte. Die Anmeldung ist verbindlich. Vitapower ist verantwortlich für die Seminaradministration und Abrechnung.

Zahlungsart

Das Seminargeld wird während des Seminars bar bezahlt.

Abmeldung

Sollten Sie an der Seminarteilnahme verhindert sein, kontaktieren Sie bitte sobald als möglich Vitapower (info(at)vitapower.ch oder 0041 (0)62 961 10 26). Bei einer Abmeldung verrechnen wir einen administrativen Unkostenbeitrag von Fr. 35.-.

Erfolgt die Abmeldung später als 21 Tage vor Kursbeginn, werden 50 % der Kursgebühren geschuldet.

Erfolgt die Abmeldung später als 7 Tage vor Kursbeginn, werden 100 % der Kursgebühren geschuldet. Es besteht immer die Möglichkeit ohne Kostenfolgen eine Ersatzperson anzumelden.

Bei Anmeldung für ein gleiches oder anderes Seminar von Infovita innerhalb von zwei Jahren rechnen wir die Hälfte des einbezahlten Betrages an. (Der Kunde ist verantwortlich diesen Anspruch gegenüber Infovita geltend zu machen).

Werden von Infovita keine Seminare mehr angeboten, besteht von Seiten des Kunden kein Anspruch auf Entschädigung.

Spezialfall Pandemie

Können wir auf Grund einer Pandemie das Seminar nicht durchführen, entstehen für die Teilnehmenden keine Kosten.

Kann eine angemeldete Person aufgrund von Pandemie-Massnahmen, (z.B. Quarantäne, Isolation, pandemie-spezifische Symtome) kurzfristig ein Seminar nicht besuchen sind lediglich Fr. 35.- für administrative Unkosten geschuldet.

Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Tragen Sie für den Anlass passende Kleidung. Gegen allfällige Schäden (z.B. Unfälle, Verletzungen, Diebstähle) die aus der Teilnahme an einem Seminar erwachsen können, sind die Teilnehmer nicht versichert.

Annullierung

Pro Seminar sind mindestens acht (8) Anmeldungen erforderlich Der Veranstalter ist berechtigt, ein Seminar bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen kurzfristig abzusagen. Aus der Annullation eines Seminars durch den Veranstalter können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehung zwischen der Seminarteilnehmerin (Kundin) bzw. dem Seminarteilnehmer (Kunde) und Infovita untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Wangen an der Aare.    

Thörigen, 19.11.2020     

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